Ideologische Rahmung
Wer an der 'Hermann Göring Meisterschule' eine Ausbildung beginnen wollte, musste – nach der Bestimmung nationalsozialistischer Kriterien – 'arischer Abstammung' und mindestens 17 Jahre alt sein. Ein bestimmter Abschluss wurde dagegen nicht vorausgesetzt, ebenso wurde keine Schulgebühr erhoben. Die Auswahl der vornehmlich männlichen Schüler nahm Werner Peiner persönlich vor, Schülerinnen wurden zunächst nicht aufgenommen. Das änderte sich erst zu Beginn des Jahres 1941, als zahlreiche männliche Schüler zum Kriegsdienst eingezogen wurden.
Nach Peiners Verständnis sollte die HGM als eine Art 'Eliteschule' fungieren, deren Aufgabe darin bestehen sollte, 'Offiziere der Kunst' heranzuziehen. Die Zahl der Schüler blieb zunächst auf zwölf beschränkt, drei außerordentliche Mitglieder konnten hinzukommen.
Die Grundlagen für die Ausrichtung und den Betrieb der Schule wurden 1937 in einem Statut festgelegt. Dieses "Geistige Gesetz"1 sah vor, dass die Werke der Alten Meister, also der Maler des 14. bis 18. Jahrhunderts, den "Maßstab im Ringen um den Eigenausdruck unserer Zeit"2 (Statut) abgeben sollten. Die Praxis der HGM grenzte sich damit bewusst von der Vielfalt künstlerischer Avantgarden der 1920er-Jahre ab. Was das für das Innenverhältnis bedeutete, legte das Statut ebenfalls fest. Die Schülerschaft musste geloben: "Treue dem Führer und Reich, dem Schirmherrn und der Idee, unbedingten Gehorsam dem führenden Meister der Schule, echte Kameradschaft untereinander"3. Damit unterlag die Meisterschule der bekannten nationalsozialistischen Propaganda und knüpfte zugleich auch an die hier tradierten und bis heute wenig reflektierten ,Soldatentugenden' an, die sich vielerorts in der Erinnerungskultur der Nordeifel wiederfinden.
Der Treueschwur auf Hitler und Göring verpflichtete die Schüler zu politischer Konformität mit dem NS-Regime. Und das Versprechen von 'unbedingtem Gehorsam' gegenüber dem Schulleiter bedeutete die Eingliederung in ein streng hierarchisch ausgerichtetes Verhältnis. Im 'Geistigen Gesetz' war zudem festgehalten, dass die Bindung an die von Peiner und Göring vorgegebenen Ideale "nicht mit dem Austritt aus dem Lehrverhältnis"4 endete. Von Peiners Entscheidung hing auch ab, wann ein Schüler vom Lehrling zum Gesellen aufsteigen konnte. Die Gesellenzeit betrug dabei drei Jahre und im Anschluss daran konnten die Gesellen zu Meisterschülern ernannt werden. Frühestens ein Jahr später war die Anmeldung zur Meisterprüfung möglich.
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1 Rheinisches Archiv für Künstlernachlässe: “Das geistige Gesetz der Hermann Göring-Meisterschule für Malerei“, Rheinisches Archiv für Künstlernachlässe (Bonn), NL Werner Peiner. o. J.
2 ebd.
3 ebd., S. 3.
4 ebd., S. 2.