Nachkriegszeit: Umgestaltung und Umbettungen
Am 12. Oktober 1945 beschloss der Alliierte Kontrollrat die Registrierung aller Kriegsgräber und übertrug die Zuständigkeit dafür der Abteilung Prisoner of War and Displaced Persons (PW/DP).
Durch das Gesetz über die Sorge für die Kriegsgräber (kurz: Kriegsgräbergesetz) von 1952 fiel die Fürsorgepflicht in die Verantwortung der Bundesländer, die diese Aufgabe(n) an die Regierungsbezirke delegierten.1 Der Bund übernahm die Kosten für etwaige Umbettungen, die Instandsetzung sowie Pflege und definierte Kriterien der Instandhaltung der Gräber.
In der unmittelbaren Nachkriegszeit bis Ende 1949 wurden Umbettungen von Toten auf den Grabanlagen in Blumenthal und Bevertberg auf den Hollerather Lagerfriedhof durchgeführt. Weitere Umbettungen vereinzelter, damals eher abfällig als „Russengräber“ bezeichneter Grabanlagen im Kreis Schleiden nach Hollerath, erfolgten bis 1950. Neben den verstorbenen Kriegsgefangenen sowie einigen freiwilligen sowjetischen Wehrmachtshelfern wurden auch sogenannte „Ostarbeiter” nach Hollerath umgebettet: Hierbei handelte es sich um Arbeitskräfte, die überwiegend aus dem Gebiet des heutigen Polens, der Ukraine, Belarus, Lettland, Estland und den durch das Deutsche Reich besetzten Gebieten Russlands angeworben oder zur Zwangsarbeit verschleppt wurden.
Nach Abschluss der Umbettungen meldete die Schleidener Kreisverwaltung, dass sich auf dem Friedhof 39 Einzelgräber und acht Sammelgräber mit insgesamt 230 Opfern befänden. Später wurde die Zahl der Einzelgräber mit 42 angegeben.2 1956 wurde festgestellt, dass elf sowjetische Opfer eines alliierten Luftangriffs auf das Schleidener Schloss bereits in der Gesamtaufstellung der Hollerather Gräber berücksichtigt, aber dort nicht bestattet waren. Die Umbettung wurde nachgeholt.
Auf einem Gedenkstein war der Name Timofei Keljen verzeichnet, dessen Name jedoch auf der Gräberliste fehlte. Auf einem anderen Grab wurde als Geburtsdatum ebenfalls fälschlich der 80. Januar 1935 angegeben.3 1958 wurde festgestellt, dass die 1949 umgebetteten Opfer aus Bevertberg in der Gräberliste nicht verzeichnet waren.
Der Zustand der unklaren Gräberbelegung auf dem Hollerather Friedhof, der in den hierzu erhaltenen Akten des Gemeindearchivs Hellenthal dokumentiert ist, änderte sich erst 1960:5 In der Zeit vom 23.05. bis 03.06.1960 wurden die noch auffindbaren sterblichen Überreste von vermutlich 231 Toten aus Hollerath auf den neuen zentralen sowjetischen Friedhof in Simmerath / Rurberg umgebettet.6
Die Lage der zentralen Kriegsgräberstätte Simmerath-Rurberg und des Kriegsgefangenenlagers Hollerath:
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1 Vgl. Gesetz über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz). BGBl. I S. 320 vom 27. Mai 1952.
2 Vgl. Heinen, Franz Albert: „Abgang durch Tod“. Zwangsarbeit im Kreis Schleiden 1939 - 1945, Schleiden, 2018, S. 392.
3 Vgl. ebd. S. 394.
4 Vgl. ebd.
5 Vgl. Gemeindearchiv Hellenthal: GdArch He 1460; 1461;1462.
6 Vgl. Heinen: „Abgang durch Tod“ 2018, S. 379; 390ff; 394.