Der Standort der Kriegsgräberstätte

Besuchergruppe vor dem Hochkreuz in den 1950er Jahren

Die undatierte schwarz-weiße Fotografie stammt aus den frühen 1950er-Jahren. Der Besuchergruppe vor dem Hochkreuz eröffnet sich noch der unverstellte Blick in die weite Landschaft. Rechts unterhalb des Horizonts liegt Hürtgen. (Quelle: Urheber unbekannt / Stadt- und Kreisarchiv Düren, Bildarchiv)

Die Errichtung der Kriegsgräberstätte war nicht nur ein ethisch-humanitärer Akt, den Toten eine letzte Ruhestätte zu geben: Es wurden sich auch touristische Impulse für die darbende Wirtschaft der strukturschwachen Grenzregion versprochen, denn es war absehbar, dass eine solche Anlage Besucherinnen und Besucher in großer Zahl anziehen würde, vor allem Angehörige und Freunde der Toten sowie ehemalige „Kriegskameraden“. Daraus entwickelte sich Ende 1948 ein kurzer, aber heftiger Konflikt zwischen zwei benachbarten Landkreisen, der für Schlagzeilen sorgte.

Im Oktober 1948 war bekannt geworden, dass der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) für die in der Region gestorbenen Soldaten eine zentrale Gräberstätte in Vossenack errichten lassen wollte. Vossenack gehörte damals zum Kreis Monschau. Das wiederum rief den Kreis Düren auf den Plan. Die Grenze zwischen beiden Kreisen verlief quer durch das ehemalige Schlachtfeld.

Keine der beiden Parteien war bereit, Kriegstote, die auf ihrem Gebiet geborgen wurden, im Nachbarkreis bestatten zu lassen. Es entbrannte sogar ein regelrechter Kampf um einzelne Tote, der in Vorwürfen unbefugten Exhumierens, unerlaubter Prämienzahlungen für sterbliche Überreste und sogar des Leichendiebstahls gipfelte. Der Konflikt konnte erst beigelegt werden, als der Volksbund im Mai 1949 bekannt gab, als Kompromiss jeweils eine Kriegsgräberstätte am Rande Vossenacks im Kreis Monschau und nahe Hürtgen im Kreis Düren errichten zu lassen. Beide Standorte liegen nur circa vier Kilometer auseinander. Als Ironie der Geschichte erwies sich später, dass im Zuge einer Kreisreform zu Beginn der 1970er-Jahre der Kreis Monschau aufgelöst wurde und beide Kriegsgräberstätten in den alleinigen Zuständigkeitsbereich des Kreises Düren übergingen.1

In der nachfolgenden Kartenansicht wird die räumliche Nähe der Kriegsgräberstätten von Vossenack und Hürtgen  nachvollziehbar. Bitte „klicken" Sie die einzelnen Objekte an!

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1Möller, Frank: Kriegsgräberstätte Hürtgen. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-327316 (Abgerufen: 8. Juni 2022)